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Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Messungen)

Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Messungen)
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird gesetzlich in der EnEV und in den Normen DIN 4108-2 und 4108-3 gefordert. Die Luftdichtheitsprüfung dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die tatsächliche Luftwechselrate zu bestimmen. Verpflichtend wird die Messung, wenn eine Lüftungsanlage in Wohngebäuden eingebaut wird, oder die bestandene* Prüfung beim EnEV-Nachweis angesetzt wurde. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist die Messung eine sehr gute Qualitätsüberwachung, insbesondere bei Holzkonstruktionen (Dächer) und für die Fenstermontage. Speziell bei Neubauten empfehlen wir eine baubegleitende Messung, damit es bei der Abschlussprüfung nicht zu bösen Überraschungen kommt. *Man kann beim baurechtlichen Nachweis, der vor Baubeginn erfolgt, eine erfolgreiche Messung ansetzen. Dies ergibt einen Bonus bei der Nachweisführung.
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