Energieeinsparverordnung EnEV
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, regelt seit 2002, wie hoch der Primärenergiebedarf für ein neu errichtetes Gebäude maximal sein darf. Der geltende EnEV-Standard ist zudem der Vergleichsmaßstab für die Unterstützung mit attraktiven Krediten und Zuschüssen der KfW-Bankengruppe.
Der Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Pflicht für alle Neubauvorhaben. Welches energetische Konzept für Ihr Projekt am sinnvollsten ist, sollte in einer frühen Planungsphase geklärt werden. Dazu ist eine Vielzahl von Parametern zu berücksichtigen, wie z. B. Investitionskosten, Betriebskosten, Finanzierungskosten, CO2-Bilanz.
Eine umfassende, offene Beratung und eine individuelle Betreuung garantieren Ihnen die beste Lösung. Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes werden wir Ihnen den entsprechenden Energieausweis überreichen.